Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist in Deutschland neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes und somit Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Es handelt sich um ein kommunales Verfassungsorgan. Ihm gehören Mitglieder der Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers an (Kreistag oder -rat, Bezirk, auf Landesebene des Landtags) und Frauen und Männer, die von den anerkannten Freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugendverbände vorgeschlagen werden. Auf die Vertretungskörperschaften des öffentlichen Trägers entfallen 3⁄5 der Stimmen, auf die Vertreter der freien Träger 2⁄5 der Stimmen.
Von http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendhilfeausschuss